AGB

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Der Preis beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, ausschließlich die Teilnehmer- und Kursgebühr. Dazu kommen – je nach Veranstaltung – die persönlichen Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Lift etc., die entweder zu Beginn der Tour eingesammelt werden oder auf Tour selbst zu begleichen sind.Bei Veranstaltungen mit Übernachtungen wird in der Regel sowohl das Quartier als auch die Verpflegung bereits im Vorfeld durch den Organisator verbindlich gebucht. Bei einer kurzfristigen Absage ist der Teilnehmer verpflichtet für die Kosten aufzukommen.

RÜCKTRITT / STORNOREGELUNGEN

Ein Rücktritt von Touren muss frühestmöglich schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen.(per E-Mail).Der Teilnehmende ist verpflichtet, für bereits entstandene Kosten aufzukommen. Der Organisator nimmt dazu Kontakt mit dem Teilnehmenden auf.Falls bereits die Organisationsgebühr überwiesen wurde, so bekommt der Teilnehmende die bezahlte Gebühr abzüglich entstandener Kosten vom Organisator zurückerstattet. Der Organisator erläutert zudem stichpunktartig die entstandenen Kosten und hat auf Verlangen der Geschäftsstelle Nachweise zu erbringen. „Nicht-Sektionsmitglieder“ zahlen zudem eine Gebühr von 20 Euro je mehrtägiger Veranstaltung an die Sektion. Diese ist nicht erstattungsfähig.

ABSAGE DER VERANSTALTUNG DURCH DIE SEKTION

Die DAV Sektion Gipfelkreuz behält sich vor, bei geringer Teilnehmerzahl oder unvorhersehbaren Ereignissen Touren abzusagen. Bei einer Absage von Seiten der Sektion werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet.

VERSPÄTETE ANREISE / VORZEITIGE ABREISE

Diese sind generell nur nach Rücksprache mit dem Organisator möglich. Bei vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise, Erkrankung oder Unfall während der Veranstaltung oder bei Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises / ggf. Vorauszahlungen.

AUSSCHLUSSREGELUNGEN

Ein Ausschluss von einer Veranstaltung ist möglich, wenn

  • die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers nicht den Anforderungen (gemäß Ausschreibung) entspricht.
  • der Teilnehmer unentschuldigt der Vorbesprechung fernbleibt.
  • die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet wird oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden. Wurde ein Teilnehmer aus o. g. Gründen von einer Veranstaltung ausgeschlossen, sind sämtliche Folgekosten von ihm zu tragen.

GESUNDHEITLICHE BESONDERHEITEN

Wenn der Teilnehmer ein gesundheitliches Problem (z. B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) hat, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, ist er verpflichtet, den Organisator vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

PFLICHTEN/VERANTWORTUNG

Die Sektion Gipfelkreuz, die Trainer und die Teilnehmer haben Verpflichtungen. Wer an deren Veranstaltungen teilnimmt, hat freiwillig zugestimmt, bei allen Programmpunkten dabei zu sein.

OFFENE FRAGEN

Bei Fragen schickt uns gerne ein Mail an: info@dav-gipfelkreuz.de