Rechtliches zu Führungstouren, Gemeinschaftstouren und Ausbildungskursen

Rechtlich besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Führungstouren und Gemeinschaftstouren:

Bei Führungstouren
  • Tourenführer*in übernimmt die sicherheitsrelevante Verantwortung für die Geführten.
  • Tourenführer*in genießt das volle Vertrauen der Geführten – auch stillschweigend.
  • Tourenführer*in trifft die wesentlichen Entscheidungen, beispielsweise zur Routenwahl, zu den Sicherungsmaßnahmen oder zum Tourenabbruch.
Bei Gemeinschaftstouren
  • Alle Teilnehmer*innen sind in der Lage, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.
  • Alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen.
  • Trainer*in/Fachübungsleiter*in kann als Organisator*in fungieren, übernimmt jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere. Eine faktische Verantwortung – Stichwort „Garantenstellung“ – kann ihm oder ihr nur dann vorgehalten werden, wenn er oder sie einen Unfall aufgrund der absolvierten Ausbildung hätte voraussehen müssen.
  • Damit können Gemeinschaftstouren (auch wesentlich) über den Schwierigkeitsbereich hinausgehen, für den Trainer*innen und Fachübungsleiter*innen ausgebildet und lizenziert sind.
Bei Ausbildungskursen und Ausbildungstouren
  • Leiter*innen haben grundsätzlich die gleiche sicherheitsrelevante Verantwortung wie bei Führungstouren. Mit zunehmendem Ausbildungsniveau geht jedoch immer mehr Eigenverantwortung auf die Teilnehmer*innen über. Schließlich ist es das Ziel von Kursen, die Teilnehmer*innen zu selbstständigen und eigenverantwortlichen Sportler*innen auszubilden.
Weitere wichtige Hinweise
  • Grundsätzlich hat der Sektionsvorstand die Verantwortung für das gesamte Touren- und Ausbildungsprogramm der Sektion. Somit verantwortet der Vorstand auch den Einsatz von Tourenführer*innen, Tourenleiter*innen und Ausbilder*innen, insbesondere dann, wenn diese über den Bereich, für den sie ausgebildet sind, hinaus tätig werden.
  • Es reicht nicht aus, eine Gemeinschaftstour als solche auszuschreiben. Entscheidend ist, was auf der Tour selbst „gelebt“ wird.
  • In dem Moment, in dem bei einer Gemeinschaftstour ein*e Trainer*in ein Gruppenmitglied, das den Anforderungen nicht gewachsen ist, ans Seil nimmt und sichert, und das Gruppenmitglied sein Vertrauen in den oder die Trainer*in setzt, wird daraus eine Führungssituation.
KONTAKT FÜR INFORMATION

Tourenreferent Peter Krecu

tourenreferent@dav-gipfelkreuz.de


Quelle: https://ausbildung.alpenverein.de/page.aspx?name=Rechtliches (27.10.2022)